Gemäss Schulgeldverordnung Art. 3 kann folgender Geschwisterrabatt gewährt werden:
Anzahl Kinder Rabatt
2. Kind 20%
3. Kind 30%
4. Kind 40%
Geschwisterrabatt kann ausschliesslich bei subventioniertem Unterricht gewährt werden. Die Reihenfolge des Geschwisterrabatts richtet sich nach dem Eintrittsdatum der Schüler in die Musikschule. Bei gleichzeitigem Eintritt mehrerer Geschwister richtet sich der Rabatt nach dem Alter.