Gemäss Schulgeldverordnung Art. 2 kann folgender Geschwisterrabatt gewährt werden:
Für tiefere steuerbare Einkommen gewährt die Musikschule folgende Rabatte auf subventionierten Unterricht:
Steuerbares Einkommen Ermässigung
bis CHF 20‘000.-- 50%
bis CHF 30‘000.-- 40%
bis CHF 40‘000.-- 20%
Das Gesuch um Schulgeldermässigung muss schriftlich inkl. einer Kopie der aktuellen Veranlageverfügung der Steuerverwaltung vor Semesterbeginn beim Sekretariat der Musikschule eingereicht werden.